(1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des ADH sind alle Mitglieder gemäß Par. 36 Abs. 1 HRG ("Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die eingeschriebenen Studenten") von Hochschulen, die gemäß Art. 3 der Satzung Mitglied im ADH sind. Zweit-, Neben- und GasthörerInnen sind nicht startberechtigt.
(2) Hochschulmitglieder sind bis höchstens 1 Jahr nach dem Ausscheiden aus der Hochschule teilnahmeberechtigt, sofern sie ein Examenszeugnis vorlegen.
(3) Bei Deutschen Einzel-Hochschulmeisterschaften sind auch Mitglieder von Nicht-Mitgliedshochschulen des ADH startberechtigt. Diese Hochschulen können gegen erhöhtes Startgeld gem. Par. 11 (4) auch Meldungen zu Mannschafts-Meisterschaften abgeben.
(4) Hochschulen, die aus dem ADH ausgetreten sind, verlieren für 5 Jahre das Melderecht. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand, wobei die Ausnahme zu befristen ist. Der folgenden Vollversammlung ist zu berichten. Mit Ablauf von 5 Jahren erhalten die ausgetretenen Hochschulen die Rechte von Nicht-Mitgliedshochschulen.
Paragraph (8)
(1) Als Startausweis der studentischen TeilnehmerInnen gilt der Studentenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Mitgliedern gem. Art. 3 (1), Satz 2 der Satzung muß aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen.
(2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
(3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und vom Ausrichter zu überprüfen (Näheres regelt die Ausschreibung). Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/ der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung.
Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer turnen einen Vorkampf, bestehend aus der Pflichtübung L8 (DTB Pflicht 1995 siehe unten) sowie eine Kürübung. Die 15 am besten plazierten Turnerinnen sowie Turner nach dem Vorkampf bestreiten eine 2. Kürübung.
In einer Mannschaft starten maximal 4 Aktive (auch gemischt männl./weibl.). Die besten 3 Wertungen einer Mannschaft bilden das Mannschaftsergebnis.
Zusätzlich zu der offiziellen Wertung erfolgt eine interne Wertung für Nicht-Vereinsturnerinnen/Turner (Meldung dazu vor Ort).
1. 1/2 Drehung z. Bauchlandung 2. in den Stand 3. Hocksprung 4. Salto rückw. gehockt z. Sitz 5. halbe Drehung zum Stand 6. Bücksprung 7. Salto rückw. gebückt 8. Grätschwinkelsprung 9. Salto rückw. gehockt 10. Barani (Salto vorw. mit 1/2 Schraube)
Samstag, 27.01. Meldungen: 08:00 - 10.00 Uhr Ausgabe der Startkarten: bis 10.30 Uhr Einturnen: 09:00 Uhr Wettkampfbeginn: 11:00 Uhr Alle weiteren Zeiten werden nach Meldeschluß mitgeteilt.
Hochschulsportbüro der DSHS Köln, Katrin Blankenburg, Christian Stapf Tel.: 0221 / 4982-332 Christian Stapf, Ostring 9, 50259 Pulheim, Tel.: 02238 / 840 935
gez. Heinz Birthler gez. Dr. Norbert Stein Disziplinchef Trampolin Hochschulsportbeauftragter im ADH DSHS Köln gez. Britt Dahmen Sportreferat DSHS Köln gez. Christian Stapf Obmann Trampolin DSHS Köln
Quelle: Offizielle Ausschreibung
created by webtramp (Ralph Busse), last modified: Thu Nov 11 14:37:44 1999.