(1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder gemäß § 36 Abs. 1 HRG ("Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die eingeschriebenen Studenten") von Hochschulen, die gemäß Art. 3(1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und GasthörerInnen sind nicht startberechtigt.
(2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen Examensabschluß folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt.
(3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Nicht-Mitgliedshochschulen des adh ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Vorstand.
Paragraph (8)
(1) Als Startausweis der studentischen TeilnehmerInnen gilt der Studentenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei TeilnehmerInnen von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muß aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen.
(2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
(3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung.
(4) Kann ein/e TeilnehmerIn seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so
kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die
TeilnehmerIn
a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu
sein und seine /ihre Startberechtigung binnen 8 Tagen (Datum des Poststempels)
bei der Geschäftsstelle nachweist,
b) ein Reuegeld in Höhe von DM 30,- an den Ausrichter zahlt,
c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat.
(5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist.
Nichtmitgliedshochschulen melden formlos; die Meldung muß durch die Hochschulleitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet sein.
Ehemalige melden formlos nur an den Ausrichter!
1. 1/2 Drehung z. Bauchlandung 2. in den Stand 3. Hocksprung 4. Salto rückw. gehockt z. Sitz 5. halbe Drehung zum Stand 6. Bücksprung 7. Salto rückw. gebückt 8. Grätschwinkelsprung 9. Salto rückw. gehockt 10. Barani (Salto vorw. mit 1/2 Schraube)
1. Salto rückw. gehockt z. Sitz 2. 1/2 Drehung zum Stand 3. Hocksprung 4. Rücken 5. 1/2 Drehung zum Stand 6. Grätschwinkelsprung 7. Salto rückw. gehockt 8. 1/2 Fußsprungschraube 9. Bücksprung 10. Salto rückw. gebückt
Freitag, 14.05. Startunterlagen, Kasse: 19:00 - 21.00 Uhr Samstag, 15.05. Startunterlagen, Kasse: 08:00 - 09.30 Uhr Ausgabe der Startkarten: bis 10.00 Uhr Einturnen: 09:00 Uhr Wettkampfbeginn: 11:00 Uhr Finale: ca. 17:00 Uhr Alle weiteren Zeiten werden nach Meldeschluß mitgeteilt. Nach Wettkampfende: DHM-Ehrung und DHM-Fete.
Universität Stuttgart Institut für Sportwissenschaft, Tel.: 0711/6853154, Fax: 0711/6853183 email: hochschulsport@sport.uni-stuttgart.de Christine Keinath, Tel.: 0711/330066, tagsüber: 0711/33697023 email: C.Keinath@okay.net Gero Treuner, email: gero@faveve.uni-stuttgart.de oder: trampolin@faveve.uni-stuttgart.de Steffi Gunzenhäuser, Tel.: 0711/6787655
gez. Martin Kraft gez. Hubert Wiedenmann stellv. Disziplinchef Trampolin Institut für Sportwissenschaft im adh Universität Stuttgart gez. Christine Keinath Steffi Gunzenhäuser Obfrauen Trampolin Universität Stuttgart
Quelle: Offizielle Ausschreibung, Web-Seite des Ausrichters
created by webtramp (Ralph Busse), last modified: Thu Nov 11 14:37:45 1999.