allgemeiner deutscher
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64807 Dieburg
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A U S S C H R E I B U N G

INTERNATIONALE
DEUTSCHE HOCHSCHULMEISTERSCHAFTEN 2001

TRAMPOLINTURNEN

Ausrichter: Sportzentrum der Technischen Universität München,
Abteilung Hochschulsport

27. Januar 2001
in München

MELDESCHLUSS: 12. Januar 2001

VERANSTALTER:
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh)

AUSRICHTER:
Sportzentrum der Technischen Universität München, Abteilung Hochschulsport

AUSTRAGUNGSORT:
Zentrale Hochschulsportanlage, Connollystr. 32, 80809 München

TERMIN:
27. Januar 2001

TEILNAHMEBERECHTIGUNG:
§§ 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh
§ 7 (Auszug)
(1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder gemäß § 36 Abs. 1 HRG ("Mit- glieder der Hochschule sind die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Diens- tes und die eingeschriebenen Studenten") von Hochschulen, die gemäß Art. 3(1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und GasthörerInnen sind nicht startberechtigt.
(2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen Ex- amensabschluß folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt.
(3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Nicht-Mitgliedshochschulen des adh ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Vorstand.
§ 8
(1) Als Startausweis der studentischen TeilnehmerInnen gilt der Studentenausweis oder eine im laufenden Se- mester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbild- ausweis. Bei TeilnehmerInnen von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muß aus der Studienbe- scheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen.
(2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervor- geht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
(3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung.
(4) Kann ein/e TeilnehmerIn seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die TeilnehmerIn a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine /ihre Startberechtigung binnen 8 Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von DM 30,- an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat.
(5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist.

MELDUNGEN:
Auf dem offiziellen Meldeformular an:    sowie eine Kopie an:
Sportzentrum der TU München
Abteilung Hochschulsport
Connollystraße 32
80809 München
Fax: (089) 289-24664
Allgemeiner Deutscher
Hochschulsportverband
Max-Planck-Straße 2
64807 Dieburg

Meldungen von Mitgliedshochschulen sind entsprechend den Meldefristen auf offiziellen Meldeformularen sowohl an den Ausrichter als auch an die adh-Geschäftsstelle zu senden. Sie bedürfen der Unterschrift einer der für die meldende Hochschule legitimierten Vertretung gem. Art. 3 (4) der Satzung.
Nichtmitgliedshochschulen melden formlos; die Meldung muß durch die Hochschulleitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet sein.
Ehemalige melden formlos nur an den Ausrichter!

MELDESCHLUSS:
12. Januar 2001

MELDEMODUS:
Sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Hochschule sowie die Anzahl der Teams (namentliche Meldung der Teams erfolgt vor Ort) werden geschlossen gemeldet.

MELDEGELD:
DM 12,-- pro Einzelstarterin/Einzelstarter
DM 20,-- pro Teamwertung - zusätzlich zum Einzelstart
Nichtmitgliedshochschulen:
DM 50,-- pro Einzelstarterin/Einzelstarter
DM 115,-- pro Teamwertung - zusätzlich zum Einzelstart
DM 15,-- pro Nennung für Ehemalige!
Das Meldgeld ist hochschulweise
am Freitag, 26.01. zwischen 19.00 und 22.00 Uhr oder
am Samstag, 27.01. zwischen 08.00 und 09.30 Uhr
im Wettkampfbüro einzuzahlen.
Alternativ kann auch überwiesen werden an:
Verein zur Förderung des Zentralen Hochschulsports
Stadtsparkasse München, BLZ:701 500 00, Kto.Nr.: 125369
Kennwort: IDHM Trampolin

Bitte bringt den Überweisungsbeleg dringend mit zur Einschreibung. Mit der Zahlung bzw. Belegvorlage erfolgt auch die Ausgabe der Startkarten.

NACHMELDUNGEN:
Bei Nachmeldungen erhöht sich das Meldegeld um DM 10,--. Der Ausrichter behält sich vor, Nachmeldungen abzulehnen.

REUEGELD:
Wird eine Einzel-Nennung nicht erfüllt, so ist neben der Meldegebühr zusätzlich eine Reuegebühr von DM 10,-- an den Ausrichter zu zahlen.

STARTUNTERLAGEN:
Die Startunterlagen sind geschlossen pro Hochschule unter Nachweis der Startberechtigungen (Studentenausweise, Anstellungsbescheinigung) bis spätestens 09.15 Uhr am Wettkampftag im Wettkampfbüro abzuholen, die Startkarten sind bis spätestens 9.30 Uhr am Wettkampftag ausgefüllt ab- zugeben (vgl. auch Zeitplan).

WETTBEWERBE:
a)Deutsche Einzel-Hochschulmeisterschaften für Turnerinnen und Turner.
b) Deutsche Mannschafts-Hochschulmeisterschaften.
Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer turnen einen Vorkampf, bestehend aus der Pflichtübung L8 (DTB Pflicht 1995 siehe unten) sowie eine Kürübung. Die 15 am besten plazierten Turnerinnen sowie Turner nach dem Vorkampf bestreiten eine 2. Kürübung
In einer Mannschaft starten maximal 4 Aktive (auch gemischt männl./ weibl.). Die besten 3 Wertungen der Pflichtübung und der 1. Kürübung einer Mannschaft bilden das Mannschaftsergebnis.
c) Zusätzliche interne Wertung für Nicht-Vereinsturnerinnen/Turner - kein adh-Wettbewerb (Meldung dazu vor Ort).
d) Wettbewerb für "Ehemalige"; teilnahmeberechtigt sind exmatrikulierte Studierende und ehemalige Hochschulbeschäftigte, sofern sie nicht unter a) bis c) starten. Kein adh-Wettbewerb.

PFLICHTÜBUNG:
Für alle verpflichtend (L 8):
 1. 1/2 Drehung z. Bauchlandung
 2. in den Stand
 3. Hocksprung
 4. Salto rückw. gehockt z. Sitz
 5. 1/2 Drehung zum Stand
 6. Bücksprung
 7. Salto rückw. gebückt
 8. Grätschwinkelsprung
 9. Salto rückw. gehockt
10. Barani (Salto vorw. mit 1/2 Schraube)

Pflichtübung für "Ehemalige" (frühere L 6 / L 7)
 1. Salto rückw. gehockt z. Sitz
 2. 1/2 Drehung zum Stand
 3. Hocksprung
 4. Rücken
 5. 1/2 Drehung zum Stand
 6. Grätschwinkelsprung
 7. Salto rückw. gehockt
 8. 1/2 Fußsprungschraube (oder Barani frei)
 9. Bücksprung
10. Salto rückw. gebückt
(Teilnehmer am Ehemaligenwettkampf können wahlweise L 8 turnen (s.o.); anstelle des Barani kann 1/2 Fußsprungschraube geturnt werden.)

Teilnahmeberechtigung "Ehemaligenwettkampf": Teilnahmeberechtigt sind Turnerinnen und Turner, die in der Lage sind, die von ihnen gewählte Pflichtübung ohne Abbruch durchzuturnen. Dies sind insbesondere Turnerinnen und Turner, die von ihnen gewählte Pflichtübung nachweislich bereits auf einer der letzten beiden Deutschen Hochschulmeisterschaften oder auf einem der beiden Ehemaligenwettbewerbe ohne Abbruch geturnt haben.
Alle anderen Teilnahmeinteressierten, die diesen Nachweis nicht erbringen können, melden sich bei einem Komitee, bestehend aus einem Vertreter des Ausrichters, einem Vertreter des "Clubs der alten Säcke" und aus einem ausgebildeten Kampfrichter. Dieses Komitee behält sich vor, den Teilnahmein- teressierten im Zweifelsfall die Pflichtübung am Wettkampftag bis 14.00 Uhr auf einem Aufwärmgerät vorführen zu lassen.
Kann dabei der Nachweis nicht erbracht werden, daß die Turnerin/der Turner in der Lage ist, die von ihm gewählte Pflichtübung ohne Abbruch durchzuturnen, wird die/der Interessierte nicht zum Wett- kampf zugelassen. Ein evtl. bezahltes Startgeld wird nicht zurückerstattet.

STARTREIHENFOLGE:
Die Startreihenfolge der Pflicht wird ausgelost, Nachmeldungen wer- den nach vorne gesetzt. Das Startfeld wird in Gruppen zu je 15 Aktiven ein- geteilt. In jeder Gruppe werden Pflicht und 1. Kür nacheinander geturnt, wobei die ausgeloste Reihenfolge in beiden Übungen beibehalten wird.

TRAMPOLINE:
Es stehen 4 wettkampfgerechte EUROTRAMP Trampoline zur Verfügung. Für das Aufwärmen und Einturnen stehen 3 Geräte zur Verfügung.

REGLEMENT:
Der Wettkampf wird nach der Wettkampfordnung des adh und den Regeln des DTB durchgeführt ("alte" Wettkampfbestimmungen aus dem Jahr 2000). Finalisten nehmen ihr Vorkampfergebnis mit in das Finale.

ZEITPLAN:
Freitag, 26.01.2001
Startunterlagen, Wettkampfbüro: 19.00 - 22.00 Uhr
Samstag, 27.01.2001
Startunterlagen, Wettkampfbüro: 08.00 - 09.15 Uhr
Abgabe der Startkarten: bis 09.30 Uhr
Einturnen: 09.00 Uhr
Wettkampfbeginn: 11.00 Uhr
Finale: ca. 17.00 Uhr
Alle weitere Zeiten werden nach Meldeschluß mitgeteilt.
Nach Wettkampfende: IDHM-Ehrung und IDHM-Fete.

AKTIVENVERSAMMLUNG:
Findet im Anschluss an die Siegerehrung statt. Themen sind:
1. Wahl des/der AktivensprecherIn
2. Terminplanung
3. Ausrichter IDHM 2002
4. Verteilung der aktuellen Obleuteliste an die Obleute
5. Informationen zur Trampolin Home-Page, Mailinglisten, Zeitschrift
6. Verschiedenes

BEKLEIDUNG:
Fußbekleidung (Socken, Trampolin-, Kunstturn- oder Gymnastikschuhe). Die Aktiven müssen in einer Bekleidung turnen, die es ermöglicht, eine korrekte Bewertung vorzunehmen.

SCHIEDSGERICHT:
N. N., Vertreterin/Vertreter adh-Vorstand
Martin Kraft, Disziplinchef Trampolin
Freia Jarré, Fachgebiet Gerätturnen/Trampolin

WETTKAMPFGERICHT:
Es wird parallel an zwei Kampfgerichten geturnt, wobei alle Turner an dem einen und alle Turnerinnen an dem anderen Kampfgericht turnen. Die Kampfgerichte werden mit Landes- und Bundeskampfrichtern, die vom Bayerischen Turnverband e.V. berufen werden, besetzt.

TITEL:
Die Sieger erhalten die Titel
"INTERNATIONALE/R DEUTSCHE/R HOCHSCHULMEISTER/IN 2001"
"INTERNATIONALER DEUTSCHER HOCHSCHUL- MANNSCHAFTSMEISTER 2001"

AUSZEICHNUNGEN:
Die drei Erstplazierten erhalten die adh-Siegernadeln in Gold, Silber und Bronze in der Einzel- und Mannschaftswertung. Jede/r Teilnehme- rin/Teilnehmer erhält zusätzlich eine Urkunde.

UNTERKUNFT:
Übernachtungsmöglichkeiten (Freitag - Sonntag) bestehen in be- grenztem Umfang (50 Personen) in der Mehrzweckhalle. (Schlaf- sack, Isomatte sind mitzubringen).
Verbindliche Bestellung und Preise für Ü/F: vgl. Formblatt in der Anlage! Die Reihenfolge des Eingangs der verbindlichen Bestellungen entscheidet über die Quartiervergabe in der Übernachtungshalle. Die Ü/F-Kosten sind hochschulweise im Wettkampfbüro zu entrichten.
Weitere Quartiermöglichkeiten:

Siehe beiliegende Quartierliste oder über www.muenchen-tourist.de (Ju- gendhäuser)
Buchungen sind eigenständig vorzunehmen.

RAHMENPROGRAMM:
Im Anschluß an die IDHM-Ehrung ist eine IDHM-Fete mit Verpflegung geplant. Verbindliche Anmeldung: vgl. Formblatt in der Anlage. Der Bon-Verkauf erfolgt hochschulweise im Wettkampfbüro (s.o.!).

HINWEIS:
Für das Frühstück am Sonntag bitte eigenes Geschirr und Besteck mitbringen! Während der Veranstaltung werden in der Cafeteria der Zen- tralen Hochschulsportanlage Getränke und Imbiss (kalt) zu Preisen des Studentenwerks angeboten.

ANFAHRT:
Siehe Lageplan und Anreisebeschreibung!

AUSKUNFT:
Sekretariat Hochschulsport, Wettkampf, Tel.: 089/289-24662
Abteilungsleiter Hochschulsport, M. Utz, Tel.: 089/289-24650
E-Mail: utz@zv.tum.de
Fachgebiet Gerätturnen/Trampolin:
Heinrich Leopoldseder, Tel.: 089/289-24678 Freia Jarrè, Tel.: 089/289-24677, E-Mail: hs.jarre@lrz.tum.de

HAFTUNG:
Veranstalter und Ausrichter lehnen eine Haftung für Schadensfälle jeder Art ab.
gez. Martin KRAFT
Disziplinchef Trampolin           
im adh
gez.Manfred UTZ
Sportzentrum der
TU München


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